Aufgrund steigener Coronafallzahlen, haben wir in Apsprache mit dem Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen-Kreis entschieden, dass die Fahrschüler, die ihren Urlaub im Ausland verbracht haben, 14 Tage nach ihrer Rückkehr die Fahrschule nicht besuchen dürfen!
Das gilt für den Theorieunterricht sowie die Fahrstunden!
Wissentlicher Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertrages.
Zum Schutz unserer Fahrschule und der anderen Fahrschüler hoffen wir auf Verständnis dieser Maßnahme.