Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Staatssekretär des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund vielfacher Nachfragen zu den Auswirkungen des beigefügten Erlasses (Nr. 3 Schließung öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen) habe ich nunmehr beim zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Auskunft erhalten, dass Fahrschulen der Nr. 3 (Schließung öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen) unterfallen.
Das bedeutet, dass der Fahrschulunterricht (Theorie und Praxis) einschließlich Aufbauseminaren, Unterricht aller Art auch z.B. Weiterbildungen nach BKrFQG verboten sind.