Aus gegebenen Anlass findet ab sofort kein theoretischer Unterricht statt.
Anbei das Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügten Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Nach hiesiger Auffassung gelten Fahrschulen als „sonstige außerschulische Bildungseinrichtungen“, deren Angebote ab dem 17.03.2020 einzustellen sind. Gemäß Erlass sind Sie daher Aufgefordert ab dem morgigen Tag die theoretische Ausbildung vorerst auszusetzen und keinen Unterricht mehr anzubieten.
Der Landrat
– Straßenverkehrsamt –
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach