Befristung des ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheins
Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht.
Dieser geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen – bisher unbefristet – ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Neuregelungen für Trikes
Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 (je nach Modell) vor. Derzeit ist nur der Pkw-Führerschein erforderlich. Hast du den Führerschein der Klasse B (Pkw) vor dem 19.01.2013 bekommen, dürft ihr damit auch nach dem Stichtag Trikes fahren.(Besitzstandregelung)
Einführung der Klasse AM
Die Klasse AM ist als neue Führerscheinklasse u.a. für Kleinkrafträder eingeführt worden. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektromotoren. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M oder S.
Änderungen in der Klasse A1
Die bisherige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige entfällt.
Für ab dem 19.01.2013 zugelassene Moppeds muss das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Dies gilt nicht für Zulassungen vor dem Stichtag.
Achtung! Bitte nicht gleich offen machen und rasen, sondern erst amtlich eintragen lassen!
Neue Klasse A2 und A
Die Beschränkung der Motorradleistung wurde bisher in der Klasse A durch den sogenannten „Stufenführerschein“ geregelt. In den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb der Klasse A beschränkt (ausn. Direkterwerb) durfte der Moppedfahrer lediglich Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren.
Nun ist eine neue leistungsbeschränkte Motorradklasse A2 für alle, die im Alter von 18-23 ihren Führerschein machen, eingeführt worden. Die neue Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Eine automatische Aufhebung der Leistungsbeschränkung nach 2 Jahren wie vor dem 19.01.2013 gibt es hier nicht mehr!!!
Die Klasse A (Offene Klasse)
Ist über nur eine praktische Fahrprüfung von der Klasse A2 (besitz 2 Jahre) zu erreichen…
…oder Direkteinstieg mir 24 Jahren, hier aber mit einer kompletten Theorie und Fahrausbildung.
Wir bieten zusätzlich an:
Neben den regulären Unterricht auch andere Tätigkeiten, wie z. B. Auffrischungsstunden für Personen, die lange Zeit nicht mehr im Strassenverkehr aktiv gefahren und teil genommen haben.
Gezielte Fahrstunden für Leute mit traumatischen Zuständen durch Unfälle und Ähnliches, wobei wir individuell Probleme und Ängste erkennen und gemeinsam aufarbeiten.