Wir bilden folgende Klassen aus:
Klasse A – Schwere Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes – bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter | 24 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltete Klasse | AM, A1, A |
Klasse A2 – Mittelschwere Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter | 18 Jahre |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltete Klasse | A1, AM |
Klasse A1 – Leichtkrafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter | 16 Jahre |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltete Klasse | AM |
Klasse B – Pkw und leichte Lkw mit
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger,
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter | 18, beim begleiteten Fahren 17 |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltete Klasse | AM, L |
Klasse BE – Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern mit
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter | 18, beim begleiteten Fahren 17 |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | B |
Beinhaltete Klasse | AM, L |
Klasse L – Zugmaschinen (nationale Klasse)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter | 16 Jahre |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltete Klasse |
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel – mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. – ab 15 Jahren
Mindestalter | 15 Jahre |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltete Klasse |
Antrag auf eine Fahrerlaubnis
Um eine Fahrerlaubnis beantragen zu können braucht ihr ein Passfoto (biometrisch), Sehtest, Bescheinigung über einen LSM-Kurs, Ausweis und ein Infoblatt das ihr in der Fahrschule bekommt!