Aktuelle Information zur Corona-Entwicklung
(Stand: 11.08.2021)
Sehr geehrte Fahrlehrerin, sehr geehrter Fahrlehrer,
ab morgen (12.08.21) fallen folgende Kreise bzw. kreisfreien Städte
in die Inzidenzstufe 2:
- Köln
- Oberbergischer Kreis.
Bereits jetzt in der Inzidenzstufe 2 sind: - Düsseldorf
- Rhein-Erft-Kreis
- Solingen
Das bedeutet, dass - bei den praktischen Prüfungen wieder FFP2-Masken getragen werden müssen.
- bei den theoretischen Prüfungen mindestens eine medizinische Maske (OPMaske) getragen werden muss
- bei theoretischen Prüfungen ein Nachweis über einen Corona-Negativtest vorgelegt werden muss, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der oder die Beteiligte geimpft oder genesen ist.
Für den Negativtestnachweis gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Test-und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO). Ein anderer – auch digitaler – Testnachweis ist zulässig. Dieser muss die ausstellende Stelle klar erkennen lassen.
Der Negativtestnachweis ist 48 Stunden lang gültig.
Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise
gem. § 3 Abs. 3 der Corona-Schutzverordnung von der Verpflichtung zur Vorlage eines
Negativtestnachweises ausgenommen.
Welche Inzidenzstufe in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt aktuell gilt, finden
Sie unter https://www.mags.nrw
Freundliche Grüße
Ihr TÜV Rheinland Führerschein Team