Verordnung ab 19.4.

Liebe FahrschülerInnen,

ab dem 19.04.2021 benötigt ihr für die praktischen Fahrstunden einen negativen Schnelltest. der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Entweder nutzt ihr eine der offiziellen Schnellteststellen oder ihr lasst euch den Schnelltest der Schule mit Datum und Stempel bescheinigen.

Aktuelle Schnellteststellen in der Umgebung findet ihr auf der Seite des Rheinisch-Bergischen- Kreises. https://www.rbk direkt.de/schnelltests.aspx

Außerdem gilt das Tragen einer FFP2 Maske (ohne Ventil) während der Fahrstunden.

Wir danken euch für euer Verständnis! Bleibt gesund!