Fahrerlaubnisprüfungen in NRW

Aktuelle Information zur Corona-Entwicklung
(Stand: 11.08.2021)
Sehr geehrte Fahrlehrerin, sehr geehrter Fahrlehrer,
ab morgen (12.08.21) fallen folgende Kreise bzw. kreisfreien Städte
in die Inzidenzstufe 2:

  • Köln
  • Oberbergischer Kreis.

    Bereits jetzt in der Inzidenzstufe 2 sind:
  • Düsseldorf
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Solingen

    Das bedeutet, dass
  • bei den praktischen Prüfungen wieder FFP2-Masken getragen werden müssen.
  • bei den theoretischen Prüfungen mindestens eine medizinische Maske (OPMaske) getragen werden muss
  • bei theoretischen Prüfungen ein Nachweis über einen Corona-Negativtest vorgelegt werden muss, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der oder die Beteiligte geimpft oder genesen ist.

    Für den Negativtestnachweis gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Test-und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO). Ein anderer – auch digitaler – Testnachweis ist zulässig. Dieser muss die ausstellende Stelle klar erkennen lassen.
    Der Negativtestnachweis ist 48 Stunden lang gültig.
    Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise
    gem. § 3 Abs. 3 der Corona-Schutzverordnung von der Verpflichtung zur Vorlage eines
    Negativtestnachweises ausgenommen.

    Welche Inzidenzstufe in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt aktuell gilt, finden
    Sie unter https://www.mags.nrw

    Freundliche Grüße
    Ihr TÜV Rheinland Führerschein Team