Wie lange gelten die Theoriestunden?

Bei den Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist §16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen. Auch wichtig Die praktische Prüfung muss gemäß §18 Absatz 2 Satz 1 FeV innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden. Ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Wie lange sind Fahrstunden gültig?

Die praktischen Fahrstunden haben an sich kein Ablaufdatum. Wie oben bereits erwähnt, muss die praktische Prüfung jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung bestanden werden. Außerdem dürfen zwischen bestandener Fahrprüfung und Aushändigung des Führerscheins nicht mehr als 2 Jahre vergehen. Ansonsten verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.

Fristen für den Prüfauftrag

Sobald der Prüfauftrag bei der technischen Prüfstelle eingegangen ist, gelten nach §22 Absatz 5 FeV die folgenden Fristen zum Bestehen des Führerscheins.

  1. Die theoretische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden werden.
  2. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden werden.
  3. In den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden werden.