Erlass des Verkehrsministeriums NRW – Weitere Fristverlängerungen im Zusammenhang mit Fahrerlaubnisprüfungen

Az.: 88.02.22 Düsseldorf, 14.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts des bevorstehenden Lockdowns werden die mit Erlass vom 27.05.2020 getroffenen Regelungen bis zum 31.03.2021 verlängert; d.h. alle bis zum 31.03.2021 fallenden Fristablaufdaten (§ 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) werden jeweils vom bisherigen Ablaufdatum um 6 Monate verlängert. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Fristverlängerung gewährt wurde.