CoronaSchVO ab 24.11.21

Ab sofort ist der Unterricht nur noch für Personen mit 2G zulässig.
Der Zutritt zur Fahrschule ist nur noch für Personen mit 2G erlaubt.


Bitte den 2G-Status mitbringen!

Unterricht, Theorie & Praxis nur noch für Personen mit 2G!

Wenn Ihr genesen oder geimpft seid, dann bringt den Nachweis (in digitaler Form) mit.
Dieser muss vor dem Unterricht vorgezeigt werden. Ohne einen Nachweis dürft ihr nicht am Unterricht teilnehmen!
Auch für Schüler gilt: genesen oder geimpft!!! Ein Test aus der Schule reicht nicht mehr aus.